In einem ersten Schritt verschaffe ich mir einen Überblick über den Sachverhalt und bespreche die Situation und Ihre rechtlichen Möglichkeiten anschliessend mit Ihnen. Bereits für eine solche Erstberatung kann ein Pauschalpreis vereinbart werden. Kommt es anschliessend zu einem Mandat, werden Ihnen diese Kosten selbstverständlich vollumfänglich angerechnet. Die weiteren Kosten beruhen auf einer individuellen Vereinbarung. Die Festlegung eines Kostendachs ist möglich.
Gerne prüfe ich, ob eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung erfolgen kann, oder ob gegebenenfalls ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege besteht.