schwerpunkte

Advokaturbüro Katharina Arm

Schwerpunkte

Ich berate Privatpersonen schwerpunktmässig in den folgenden Rechtsgebieten:

In geeigneten Fällen übernehme ich auch Mandate in anderen zivilrechtlichen Belangen sowie im Straf- und Verwaltungsrecht. Sprechen Sie mich bei Bedarf gerne darauf an.

Kontakt

Ehe- und Familienrecht

  • Erarbeitung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Klärung von Fragen betreffend gemeinsame Kinder im Falle einer Trennung
  • Eheschutzmassnahmen

Mietrecht

Ich unterstütze Sie in mietrechtlichen Angelegenheiten betreffend Wohn- und Geschäftsräume. Gegebenenfalls vertrete ich Sie vor der Schlichtungsbehörde oder vor Gericht. Mein Tätigkeitsgebiet umfasst insbesondere: 

  • Rechte und Pflichten aus Ihrem Mietvertrag
  • Mängel an der Mietsache
  • Fragen zu Heiz- und Nebenkostenabrechnungen
  • Mietzinshinterlegungen
  • Kündigung
  • Erstreckung des Mietverhältnisses
  • Ausweisung
  • Nachmieter
  • weitere mietrechtliche Fragen

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts berate ich Sie beispielsweise zu:

  • den Rechten und Pflichten gemäss Ihrem Arbeitsvertrag 
  • Kündigung / Freistellung
  • Kündigungsandrohung
  • Fragen im Zusammenhang mit Mutterschaft (z.B. Mutterschaftsurlaub, Mutterschaftsentschädigung)
  • Krankheit und Arbeitsrecht

Schulrecht

Die Schule ist ein zentraler Bereich im Leben eines Kindes. Viele Eltern und auch Lehrer sowie Schulleitungen beschäftigen sich mit Fragen zum Schulübertritt, Schulverweisen, Sonderschulung, Homeschooling oder anderen Fragen des Bildungsrechts. Rasch kochen die Emotionen hoch und Gespräche zwischen Lehrerschaft und Schulleitung einerseits und Eltern andererseits gestalten sich als schwierig. Hier kann die Hilfe eines Anwalts zu konstruktiven Lösungen führen. Gerne unterstütze ich Sie bei diesen Themen.

Sozialversicherungsrecht

Im Bereich der Sozialversicherungen liegt mein Schwerpunkt auf der rechtlichen Unterstützung von Eltern behinderter Kinder. Gerade bei Kindern mit einer autistischen Wahrnehmung oder Kindern mit ADHS stellen sich Fragen nach Kostenübernahme, Assistenzbeiträgen, Hilflosenentschädigung oder Intensivpflegezuschlägen. Ich helfe Ihnen, sich einen Überblick über die Ihnen möglicherweise zustehende Unterstützung für Ihr Kind zu verschaffen und diese gegebenenfalls auch rechtlich geltend zu machen.

Verwaltungsstrafrecht

Sie haben Ihre Steckdose selber ausgewechselt und nun einen Strafbescheid erhalten? Oder den Sicherheitsnachweis für Ihre Liegenschaft nicht termingerecht eingereicht und folglich eine amtliche Verfügung missachtet? Möglicherweise kann Ihr Strafbescheid oder Schlussprotokoll mit Erfolg angefochten werden. Ich berate Sie gerne in verfahrensrechtlichen Fragen des Verwaltungsstrafrechts.